Bebauungsplan für Salzgitter-Salder kann eingesehen werden

Bebauungsplan für Salzgitter-Salder kann eingesehen werden

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Bebauungsplan Sal 25 für Salzgitter-Salder „Südliche Erweiterung“ in Verbindung mit der 104. Änderung des Flächennutzungsplans können eingesehen werden.

Vom 05.08.2021 bis 19.08.2021 sind sie unter folgender Internet-Adresse veröffentlicht: https://www.salzgitter.de/rathaus/buergerservice/auslegungen_bekanntmachungen.php

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planung während dieses Zeitraums nach vorheriger Terminvereinbarung auch im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt, einzusehen.
Das Plangebiet umfasst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche im Süden Salders, südwestlich der Mindener Straße (Landesstraße 472) bzw. östlich des Baugebiets Felsweg. Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA), um den bestehenden Bedarf an Wohnbauland zu decken. Das Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Wohnbaufläche.

Telefonische Auskünfte zur Planung sind zu folgenden Zeiten erhältlich:

•  Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
•  Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr

unter den Telefon-Nummern 05341 / 839-3526, -4062, -3533 oder -3520.

Foto: oh/Stadt Salzgitter

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