Checkliste für den Grundstückskauf
Die Wahl des richtigen Standorts ist die mit Abstand wichtigste Entscheidung
Der Bauboom in Deutschland geht weiter: Immer mehr Menschen wollen sich angesichts niedriger Darlehenszinsen den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Aber: Wer bauen will, braucht ein Grundstück. Die Wahl des richtigen Standorts ist die mit Abstand wichtigste Entscheidung des Bauwilligen. Dabei kann eine Menge schiefgehen, mit oft weitreichenden Folgen. Etwa wenn im Hinblick auf Infrastruktur und Verkehr die falsche Lage gewählt wird. Oder wenn man es versäumt hat, alle behördlichen Informationen und Genehmigungen einzuholen. Diese Checkliste umfasst die fünf bedeutsamsten Punkte beim Grundstückskauf:
1. Angehende Bauherren sollten prüfen, ob sich auf dem avisierten Grundstück der Bauwunsch umsetzen lässt. „Selbst auf baureifem Land ist nicht jede Maßnahme zulässig“, betont Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende, mehr dazu steht unter www.finanzierungsschutz.de. Infos zu den Bebauungsmöglichkeiten, etwa im Rahmen eines Bebauungsplanes, gibt es beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde. Weiteres zum Grundstück und zur Umgebung wissen auch die potenziellen Nachbarn. Frühere gewerbliche Nutzungen oder die Nähe zu einer ehemaligen Deponie können das Risiko von Altlasten bergen, selbst wenn sich diese nicht unmittelbar darauf befanden. „Das Umweltamt gibt Auskunft, ob das Grundstück im Altlastenkataster als verdächtig verzeichnet ist“, so Haas.
2. Im Kaufvertrag selbst sollte man Regelungen für das Vorhandensein von Altlasten treffen. Endgültige Klarheit über die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrunds verschafft ein Bodengutachten – das Geld dafür ist im Hinblick auf die potenziellen Kostenfallen sehr gut investiert.
3. Beim Verkäufer des Grundstücks sollte man sich über den Umfang der Erschließung informieren. Ist es noch nicht an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen, drohen Zusatzkosten. Sind Maßnahmen wie ein Straßenausbau erst kürzlich erfolgt, sollte man sich darüber informieren, ob die entsprechenden Kostenbescheide bereits ergangen sind. „Kostenschuldner ist immer der zum Zeitpunkt der Zustellung des Kostenbescheides im Grundbuch eingetragene Eigentümer, nicht derjenige, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Maßnahme Eigentümer war“, erläutert Bauexperte Haas.
4. Vom Eigentümer sollte man sich im Vorfeld der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen lassen. Dabei kann man überprüfen, ob der Verkäufer als eingetragener Eigentümer allein verfügungsberechtigt ist.
5. Das Grundbuch ist auf eingetragene Rechte und Belastungen zu überprüfen. Wege- und Leitungsrechte etwa können die Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken. (djd)
Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/Shutterstock