Handwerkersicherheit als Modernisierungshemmnis

Handwerkersicherheit als Modernisierungshemmnis

Bei größeren Renovierungen oder beim Bau eines Hauses beauftragen Hausbesitzer oder Bauherren immer wieder Handwerksunternehmen mit einzelnen Leistungen.

In der Regel gehen sie davon aus, dass sie lediglich die vereinbarte Auftragssumme bereithalten müssen. Laut einer Regelung, die 2018 ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen wurde, können sie sich darauf jedoch nicht verlassen. Denn Handwerker können seitdem eine wesentlich höhere Sicherheitsleistung einfordern. Für eine Baumaßnahme, die mit 40.000 Euro veranschlagt ist, kann der beauftragte Unternehmer das Doppelte plus fünf Prozent verlangen, also 82.000 Euro. Der Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) warnt, dass diese Preissteigerung für viele Verbraucher nicht finanzierbar sei.

Handwerker kann Sicherheit kurzfristig einfordern

Tückisch an der neuen Gesetzeslage ist, dass der Unternehmer den Auftraggeber vor Vertragsschluss nicht auf das mögliche Verlangen einer Handwerkersicherheit hinweisen muss. Die Forderung kann mit einer Frist von 10 Tagen gestellt werden – zu knapp für Verbraucher, denn viele Banken können Bürgschaftsanfragen gar nicht so kurzfristig bearbeiten. Zudem schafft die Regelung neue Verbraucherrisiken.

Dazu Becker: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es häufiger zum Missbrauch kommt. Entweder wird mit dem Bürgschaftsverlangen gedroht, um Mängelansprüche abzuwenden oder um höhere Preise für die Bauleistung durchzusetzen.“ Zudem könnten Modernisierungsabsichten per Gesetz ausgebremst werden. „Das kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein“, so Becker. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Infos über die Aktivitäten und Ziele des Vereins.

Verzichtserklärung für Sicherheitsverlangen in den Vertrag aufnehmen

Der BSB engagiert sich dafür, dass die Regelung wieder rückgängig gemacht wird. Der Verein argumentiert, dass die Maßnahmen in den betreffenden Fällen vollständig durch einen Bankkredit oder Eigenmittel vorfinanziert seien. Daher müssten die Handwerker nicht vor einem Zahlungsausfall geschützt werden. In der aktuellen Situation raten die Verbraucherschützer Bauherren und Modernisierern, vor dem Vertragsschluss für Handwerkerleistungen aktiv zu werden.

BSB-Pressesprecher Erik Stange empfiehlt: „Private Bauherren sollten ihren Handwerker auf das Sicherheitsverlangen ansprechen und versuchen, eine Verzichtserklärung in den Vertrag aufnehmen zu lassen.“ (djd)

Verzichtsklausel zu Handwerkersicherheiten

Vor dem Auftrag für Handwerkerleistungen sollten Bauherren und Modernisierer versuchen, eine Verzichtsklausel zu Handwerkersicherheiten in den Vertrag aufnehmen zu lassen.

Bauherren und Modernisierer

Wenn Handwerksbetriebe für einen Auftrag hohe Handwerkersicherheiten fordern, kann das zu einer deutlichen Benachteiligung des Verbrauchers führen.

Fotos: djd/Bauherren-Schutzbund

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