Wärmepumpe: Die Förderung für Heizungstausch im Bestand ist attraktiv wie nie
Eine Million ist noch zu wenig
Es gibt etwas zu feiern: Noch in diesem Jahr wird in Deutschland die einmillionste Wärmepumpe aufgestellt. Mit dieser sauberen und umweltfreundlichen Heizart wurden bis heute mehr als 16 Millionen Tonnen CO2 eingespart.
Wärmepumpen finden in Wohnungsneubauten zwar immer stärkere Verbreitung, in 45 Prozent der neuen Häuser werden sie installiert. Der Großteil neuer Heizungen wird allerdings beim Austausch alter Geräte in Bestandsgebäuden eingebracht, und dort beträgt der Anteil von Wärmepumpen derzeit nur sechs Prozent. Das reicht noch lange nicht. Um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, müssen mindestens 7 Millionen weitere Geräte bis zum Jahr 2030 aufgestellt werden.
Bei 21 Millionen Heizungen in Bestandsgebäuden liegt also genau hier das größte Potenzial. Der Zeitpunkt zum Tausch ist in diesem Jahr besonders attraktiv, denn die Förderung war noch nie so hoch wie im Moment. Es gibt viele staatliche Programme, mit denen günstige Kredite sowie Zuschüsse angeboten werden.
Unter www.waermepumpe.de sind diese im Förderratgeber aufgelistet.
Bis zu 45 Prozent Förderung im Bestand
Der Zuschuss für die Errichtung einer Wärmepumpe sowohl im Bestand als auch im Neubau beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Austauschprämie erhöht sich beim Ersatz einer Ölheizung auf 45 Prozent. Die maximale förderfähige Investitionssumme pro Wohngebäude beträgt 50.000 Euro.
Ein Beispiel: Wer für die Entsorgung einer alten Ölheizung plus Einbau einer Wärmepumpe mit Pufferspeicher, Trinkwasserspeicher mit Fußbodenheizung sowie neuen Thermostaten insgesamt 35.000 Euro investiert, bekommt davon 45 Prozent erstattet, ganze 12.250 Euro. Die technischen Anforderungen an die Wärmepumpen in Wohngebäuden haben sich im Rahmen der aktuellen Anpassungen nicht geändert: In Bestandsgebäuden werden Sole/Wasser-Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,8 und darüber gefördert.
Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen eine Effizienz von mindestens 3,5 erreichen. Bei Gas-Wärmepumpen muss die Jahresheizzahl (JHZ) 1,25 betragen.
Diese Wärmepumpen werden gefördert
Förderungsfähig sind elektrisch- und gas-betriebene Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung, außer Luft/Luft-Wärmepumpen sowie sonstige Wärmepumpen, die die erzeugte Wärme direkt an die Luft übertragen.
Der Förderrechner
Wer zu seinem Bauprojekt bereits bei der Planung wissen möchte, wie viel Förderung es im konkreten Fall geben wird, dem steht ein unkomplizierter Förderrechner unter www.waermepumpe.de/foerderrechner zur Verfügung. Dieser enthält maßgeschneiderte Informationen zur möglichen Höhe des Zuschusses, zu technischen Anforderungen sowie zum richtigen Antragsverfahren. (djd)
Fotos: oh/djd/Bundesverband Wärmepumpe/Marcus Pietrek